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Blaulichtreport für Worms, 02.10.2024: Worms - Speyerer Straße, Diebstahl aus geparktem Fahrzeug

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Worms - Speyerer Straße, Diebstahl aus geparktem Fahrzeug

Worms (ots) -

Vermutlich in der Nacht von Montag auf Dienstag kam es in Worms in der Speyerer Straße in Höhe der Hausnummer 118 zum Einbruch in ein geparktes Auto mit anschließender Verwertungstat. Durch die Halterin des betroffenen BMWs wurde dieser am Abend des 30.09.2024 an der genannten Örtlichkeit geparkt und verschlossen.

Am nächsten Morgen stellte die Wormserin fest, dass diverse Gegenstände, unter anderen auch ihr Geldbeutel samt Inhalt, aus dem Auto entwendet wurden. Trotz schnellstmöglicher Sperrung der Bankkarten kam es zu mehreren unberechtigten Abbuchungen durch den oder die bislang unbekannten Täter.

Durch die Wormser Kriminalpolizei wurde eine Spurensuche an dem BMW durchgeführt. Wie genau der oder die Täter sich Zugang ins Innere des Fahrzeuges verschafft haben, ist derzeit Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.

Durch einen Anwohner konnten Hinweise auf eine bislang unbekannte Person erhoben werden, die möglicherweise mit der Tat im Zusammenhang steht. Eine Personenbeschreibung liegt derzeit nicht vor.

Der Halterin des BMW entstand ein finanzieller Schaden im niedrigen dreistelligen Bereich.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann oder im Zeitraum vom 30.09. von 20:00 bis zum 01.10. 07:20 Uhr Feststellungen machen konnte, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Worms unter der Rufnummer 06241 852-0 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter piworms@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Diese Meldung wurde am 02.10.2024, 10:40 Uhr durch die Polizeidirektion Worms übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Worms

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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