Polizeimeldungen für Goslar, 30.09.2024: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar vom 30.09.2024
Erstellt von Team Datenjournalismus
30.09.2024 13.35
Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar vom 30.09.2024
Goslar (ots) -
Im Ortsteil Baßgeige wurde am vergangenen Wochenende ein auf einem Firmengelände stehender Skoda beschädigt.
Der oder die Täter verschafften sich zwischen Sonnabend, 19 Uhr, und Sonntag, 20 Uhr, Zugang zu dem Firmengelände in der Alte Heerstraße 13a. Bei dem dort stehenden Skoda Octavia schlugen sie zwei Scheiben ein und entwendeten vermutlich mehrere Reifen, die sich im Inneren des Pkw befunden hatten.
Die Polizei Goslar hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und fragt nach Hinweisen oder Beobachtungen, die mit dieser Tat in Zusammenhang stehen könnten. Mögliche Zeugen werden gebeten, die Polizei unter der Rufnummer (05321) 3390 zu kontaktieren.
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Auf einem Parkplatz in der Goslarer Innenstadt wurde am Wochenende der Reifen eines geparkten Pkw beschädigt.
Der betroffene Skoda Octavia hatte von Sonnabend, 13.40 Uhr, bis Sonntag, 5.50 Uhr, auf dem Parkplatz in der Mauernstraße hinter der Goslarer Musikschule gestanden. In dieser Zeit zerstach eine bislang unbekannte Person mit einem spitzen Gegenstand den vorderen linken Reifen.
Hinweise oder Beobachtungen, die mit dieser Tat in Zusammenhang stehen könnten, nimmt die Polizei Goslar unter der Rufnummer (05321) 3390 entgegen.
Diese Meldung wurde am 30.09.2024, 13:00 Uhr durch die Polizeiinspektion Goslar übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Goslar
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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