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Blaulichtreport für Ulm, 27.09.2024: (GP) Hattenhofen - Einbrecher unterwegs / Auf einen Aufsitzrasenmäher hatten es Unbekannte in den vergangenen Tagen in Hattenhofen abgesehen.

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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(GP) Hattenhofen - Einbrecher unterwegs / Auf einen Aufsitzrasenmäher hatten es Unbekannte in den vergangenen Tagen in Hattenhofen abgesehen.

Ulm (ots) -

Die Diebe drangen zwischen Donnerstag 19.9. und Freitag 20.9. in eine Garage in der Schlierbacher Straße ein. Beim Sportgelände öffneten sie das Tor der Garage, in der das selbstfahrende Arbeitsgerät untergestellt war. Wie die Unbekannten in die Garage gelangten, muss die Polizei noch ermitteln. Denn Aufbruchspuren waren nicht vorhanden. Den auffälligen orangefarbenen Aufsitzmäher der Marke Kubota, Modell G231-HD-48-EU, mit der Seriennummer 10733 nahmen die Täter mit. Die fahrbare Maschine hat einen Wert von mehreren tausend Euro. Der Abtransport dürfte auf den eigenen vier Rädern oder wohl mit einem größeren Fahrzeug oder Anhänger erfolgt sein.

Die Polizei Bad Boll hofft jetzt auf Hinweise aus der Bevölkerung und fragt:

  • Wer hat das Wegfahren oder Verladen des Mähers in der Schlierbacher Straße gesehen?
  • Wer hat im Bereich des Sportgeländes in der Schlierbacher Straße verdächtige Fahrzeuge beobachtet?
  • Wer kann sonstige Hinweise geben?

Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 07164/12024 zu melden.

++++1890175(TH)

Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 27.09.2024, 12:47 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Göppingen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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