Polizei News für Fulda, 27.09.2024: Versuchter Diebstahl aus Sattelzug - Einbruch in Einfamilienhaus
Erstellt von Team Datenjournalismus
27.09.2024 12.34
Versuchter Diebstahl aus Sattelzug - Einbruch in Einfamilienhaus
Fulda (ots) -
Versuchter Diebstahl aus Sattelzug
Kalbach. Zwischen Mittwochabend (25.09.) und Donnerstagmorgen (26.09.) schlitzten Unbekannte auf dem Parkplatz Forsthaus auf der A 7 in südlicher Richtung die Plane eines Sattelzuges auf. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde nichts gestohlen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 1.000 Euro. Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.
Einbruch in Einfamilienhaus
Neuhof. In der Hauswurzer Straße im Ortsteil Rommerz brachen unbekannte am Donnerstag (26.09.), zwischen 15.45 Uhr und 19.15 Uhr, in ein Einfamilienhaus ein. Die Täter hebelten dazu die Eingangstür auf und durchsuchten im Anschluss die Wohnräume nach Wertgegenständen. Sie stahlen Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro und hinterließen rund 2.000 Euro Sachschaden. Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.
(PB)
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Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 27.09.2024, 11:59 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fulda
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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