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Aktuelles zum Bahnverkehr in Köln: Einschränkungen auf den Linien RE 22 und RB 24 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

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Immer häufiger sorgen Personalmangel und Krankheit für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf den Linien RE 22 und RB 24 bei Köln. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf den Linien RE 22 und RB 24 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.

TypDatumUhrzeit
Beginn:27.09.202406.00 Uhr
Ende:27.09.2024,10.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:27.09.202401.28 Uhr

Einschränkungen auf den Linien RE 22 und RB 24 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf den Linien RE 22 und RB 24 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 22: Kall (06:13) - Hürth-Kalscheuren (07:04), Ausfall Kall (08:42) - Hürth-Kalscheuren (09:25), Zug beginnt in Euskirchen (09:03) Hürth-Kalscheuren (07:33) - Kall (08:17), Ausfall RB 24: Köln Messe/Deutz (06:34) - Kall (07:51), Ausfall Kall (08:05) - Köln Messe/Deutz (09:18), Ausfall"
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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