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Polizeiticker für Ulm, 25.09.2024: (HDH) Heidenheim an der Brenz - Alt gegen neuwertig getauscht / Zeugen sucht die Polizei nach einem dreisten Diebstahl an einem Fahrzeug in den vergangenen Tagen in Heidenheim-Mergelstetten.

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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(HDH) Heidenheim an der Brenz - Alt gegen neuwertig getauscht / Zeugen sucht die Polizei nach einem dreisten Diebstahl an einem Fahrzeug in den vergangenen Tagen in Heidenheim-Mergelstetten.

Ulm (ots) -

Wie die Polizei mitteilt, soll sich der kuriose Diebstahl zwischen Freitag 18 Uhr und Samstag 8.30 Uhr ereignet haben. Die Besitzerin hatte in diesem Zeitraum ihren Mercedes Sprinter auf einem Kundenparkplatz in der Straße "Stuttgarter Ring" abgestellt. Als sie am Samstagmorgen zu ihrem Fahrzeug zurückgekehrt war, fielen ihr an dem Mercedes sofort die alten und verschlissenen Räder auf. Die hatte wohl ein Unbekannter in den Nachtstunden gegen die neuwertigen Kompletträder vom Mercedes getauscht. Die Polizei Heidenheim (Tel. 07321/322-432) ermittelt nun und sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können. Der entstandene Schaden wird auf rund 1.000 Euro geschätzt.

++++198107(TH)

Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 25.09.2024, 12:33 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Heidenheim

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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