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Polizei News für Hildesheim, 24.09.2024: Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei - Dringend Tatverdächtiger nach Ladendiebstahl mit Waffen in Untersuchungshaft

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei - Dringend Tatverdächtiger nach Ladendiebstahl mit Waffen in Untersuchungshaft

Hildesheim (ots) -

HILDESHEIM - (jpm) Ein 40-jähriger Hildesheimer steht in dringendem Tatverdacht, am Montagvormittag (23.09.2024), gegen 09:00 Uhr, einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt in der Steuerwalder Straße begangen zu haben. Bei der Tat führte er ein Messer griffbereit in seiner Kleidung mit sich. Mit Hilfe von Zeugen wurde er festgenommen. Am heutigen Vormittag erließ ein Haftrichter Untersuchungshaft gegen ihn.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge soll der 40-Jährige in dem Markt mehrere Lebensmittel in seinem Rucksack verstaut haben. Als er bemerkte, dass er dabei vom Personal beobachtet worden ist, legte er die Waren wieder ins Regal. An der Kasse, wo er anschließend eine Packung Eis bezahlte, öffnete er nach Aufforderung seinen Rucksack, der leer war.

Im weiteren Verlauf versuchte der 40-Jährige zu fliehen, was jedoch durch zwei Zeugen unterbunden wurde. Sie setzten den Mann bis zum Eintreffen der zwischenzeitlich alarmierten Polizei fest. Dabei stellten die Zeugen fest, dass der 40-Jährige ein Messer im Hosenbund mit sich führte, welches sie ihm abnahmen.

Der Tatverdächtige, der in der Vergangenheit mehrfach wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten ist, wurde anschließend vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim beantrage Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr gegen ihn. Das Gericht folgte dem Antrag. Ein Haftrichter erließ am heutigen Tag einen entsprechenden Haftbefehl. Anschließend wurde der 40-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.

Eventuelle Medienanfragen werden ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet.

Diese Meldung wurde am 24.09.2024, 14:51 Uhr durch die Polizeiinspektion Hildesheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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