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Polizeimeldungen für Bergneustadt, 24.09.2024: Geldbörse beim Einkauf gestohlen

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Geldbörse beim Einkauf gestohlen

Bergneustadt (ots) -

Einer Seniorin ist am Montag (23. September) beim Einkaufen in einem Discounter in der Kölner Straße die Geldbörse aus der Einkaufstasche gestohlen worden.Die 72-Jährige war zwischen 16.15 Uhr und 16.45 Uhr einkaufen. Dabei hatte sie ihre Geldbörse in der im Einkaufwagen liegenden Tasche deponiert. Während des Einkaufs sprach eine unbekannte Frau sie auf Englisch an. An der Kasse musste die Seniorin dann feststellen, dass ihr Portemonnaie verschwunden war.Die unbekannte Frau war etwa 35 bis 45 Jahre alt, circa 1,70 Meter groß, hatte brünette Haare und war mit einer bordeauxfarbenen Strickjacke bekleidet.Hinweise bitte an das Kriminalkommissariat Gummersbach unter der Rufnummer 02261 81990.Die Polizei empfiehlt, Geldbörsen, Brieftaschen oder Handys am besten in verschlossenen Innentaschen der Kleidung zu tragen. Weitere Informationen zum Thema Taschendiebstahl finden Sie auch im Internet unter: https://polizei.nrw/artikel/taschendiebstahl-augen-auf-und-tasche-zu-langfinger-sind-immer-unterwegs

Diese Meldung wurde am 24.09.2024, 09:35 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Oberbergischer übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Oberbergischer Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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