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Polizei News für Delmenhorst, 22.09.2024: Pressemeldungen der Polizei Wildeshausen vom 22.09.2024

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Pressemeldungen der Polizei Wildeshausen vom 22.09.2024

Delmenhorst (ots) -

++ Einbruch ++

Harpstedt-Beckeln. Im Laufe der letzten Woche kam es in Klein Köhren zu einem Einbruch in das dortige Dorfgemeinschafts- bzw. Schützenhaus. Unbekannte Täter drangen gewaltsam sowohl in das Gebäude selbst, als auch in einen angrenzenden Werkzeugschuppen ein. Entwendet wurde dabei u.a. ein Aufsitzrasenmäher..

++ Einbruch ++

Wardenburg. In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in der Oldenburger Straße zu einem Einbruch in einen Friseursalon. Unbekannte Täter drangen gewaltsam in die Geschäftsräume ein und entwendeten Wertgegenstände. Die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest.

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++ Einbruch ++

Ganderkesee. Im Zeitraum von Freitag, 18.00 Uhr bis Samstag, 07.30 Uhr, kam es in der Schönemoorer Landstraße zu einem Einbruch in ein Friseurgeschäft. Unbekannte Täter drangen über ein Fenster in die Räumlichkeiten ein und entwendeten mehrere Gegenstände.

Zeugen zu vorstehenden Einbruchstaten werden gebeten, sich mit der Polizei Wildeshausen unter 04431-9410 in Verbindung zu setzen.

Diese Meldung wurde am 22.09.2024, 11:19 Uhr durch die Polizeiinspektion Delmenhorst übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Delmenhorst

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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