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Bahninfos VRR aktuell: Vandalismus

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

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An diesem Problem tragen die Eisenbahnbetriebe keine Schuld. Mutwillige Zerstörung ist der Grund für aktuelle Probleme im VRR. Es kommt daher am 22.09.2024zu Einschränkungen für Reisende. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Vandalismus.

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.09.202408.00 Uhr
Ende:22.09.2024,11.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:22.09.202409.50 Uhr

Vandalismus: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Vandalismusschäden beeinträchtigen den Zugverkehr zwischen Mechernich und Kall. In der Folge kommt es jetzt zwischen Kall und Euskirchen zu Verspätungen, Teilausfällen und Ausfällen. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. Ein Schienenersatzverkehr mit zwei Bussen der Firma Univers Reisen zwischen Kall und Euskirchen ist eingerichtet. Bisher haben wir leider keine Informationen zur Dauer der Beeinträchtigung. Bitte überprüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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