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Blaulichtreport für Seelbach, 20.09.2024: Fahrlässige Körperverletzung

Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / roibu

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Fahrlässige Körperverletzung

Seelbach (ots) -

Am 17.09.2024 gegen 16.50 Uhr kam es in Seelbach zu einem Vorfall, bei dem ein Hund eine Großmutter und ihre Enkeltochter attackierte. Der Hund überwandt die Grundstückbegrenzung und rannte auf die beiden Personen zu. Um das Kind zu schützen hob die Frau es hoch und versuchte dabei den Hund abzuwehren. Hierbei kam sie nach derzeitigen Erkenntnissen zu Fall, wobei sich das Kind am Kopf verletzte. Ein zufällig vorbeikommender Zeuge half der Frau und brachte das Kind in seinem Fahrzeug in Sicherheit. Wenig später erschienen auch die Tierhalter vor Ort und nahmen den Hund an sich. Warum der Hund so aggressiv reagierte, konnte sich keiner der Anwesenden erklären. Eine Strafanzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung wurde aufgenommen und ein Bericht an das Ordnungsamt zur Überprüfung des Hundes gefertigt. Das Kind wurde nur leicht verletzt. Die entstandene Platzwunde am Kopf konnte im Krankenhaus versorgt werden.

Diese Meldung wurde am 20.09.2024, 08:41 Uhr durch die Polizeidirektion Montabaur übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Westerwaldkreis

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Westerwaldkreis im Jahr 2022 insgesamt 272 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 14% davon blieben versuchte Straftaten. In 0 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 2 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 89%. Von insgesamt 290 Tatverdächtigen konnten 248 Männer und 42 Frauen identifiziert werden. 28% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2187
21 bis 2538
25 bis 3032
30 bis 4052
40 bis 5030
50 bis 6038
über 6013

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 259 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Westerwaldkreis, die Aufklärungsquote lag bei 91%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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