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Blaulichtreport für Münster, 19.09.2024: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Münster

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Paolese

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Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Münster

Münster (ots) -

Der Hauptbahnhof Münster ist ein Verkehrsknoten und wird täglich von Zehntausenden Menschen genutzt. Immer wieder kommt es zu Straftatenunter Mitführung oder Anwendung von Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen.

Aus diesem Grund hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin als zu-ständiger Sicherheitspartner in der kommenden Woche eine "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen" für den Hauptbahnhof Münster erlassen.

In der Zeit von Montag, 23. September, 6.00 Uhr, bis Donnerstag, 26. September, 6.00 Uhr, gilt die "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen" im gesamten Bahnhof inklusive der Bahnsteige und Gleisanlagen.Die Verfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Die Bundespolizei wird im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung verstärkt nach solchen verbotenen Gegenständen kontrollieren. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.

Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de(Aktuelles, Meldungen) sowie im Anhang dieser Pressemitteilung zu finden. Die Verfügung hängt im Hauptbahnhof Münster aus.

Diese Meldung wurde am 19.09.2024, 14:22 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

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Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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