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Blaulichtreport für Kyffhäuserkreis/Jena, 19.09.2024: Gestohlenes Fahrrad an rechtmäßigen Eigentümer übergeben - Polizei sucht Besitzer eines weiteren Fahrrades

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Gestohlenes Fahrrad an rechtmäßigen Eigentümer übergeben - Polizei sucht Besitzer eines weiteren Fahrrades

Kyffhäuserkreis/Jena (ots) -

In der vergangenen Woche konnte die Polizei im Kyffhäuserkreis einen Ermittlungserfolg verzeichnen und ein gestohlenes Fahrrad an seinen rechtmäßigen Besitzer aushändigen.Dessen Fahrrad war am 9. September in Jena gestohlen worden. Er konnte es zeitnah in einer Ortschaft im Kyffhäuserkreis orten und wandte sich an die örtliche Polizeidienststelle. Polizeibeamte überprüften das betroffene Objekt und fanden am zurückliegenden Donnerstag im Keller das hochwertige Mountainbike. Auch ein zweites hochwertiges Rad, welches sich vor Ort befand, stellten die Polizisten sicher. Gegen einen Tatverdächtigen wird nun wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt. Er hatte die Räder bei einem weiteren Verdächtigen in Jena gekauft.

In diesem Zusammenhang sucht die Polizei den Eigentümer des zweiten sichergestellten Rades. Wer sein Rad erkennt, wird gebeten, sich bei der Polizei in Sondershausen, unter der Telefonnummer 0361/574365011, oder der Polizei in Jena, unter der Tel: 03641/810, zu melden.

Aktenzeichen: 0235817

Diese Meldung wurde am 19.09.2024, 11:06 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Nordhausen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Erfurt

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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