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Polizeimeldungen für Augsburg, 18.09.2024: 2120 - Polizei ermittelt wegen Diebstahls

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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2120 - Polizei ermittelt wegen Diebstahls

Augsburg (ots) -

Oberhausen - Am gestrigen Dienstag (17.09.2024) entwendete ein bislang unbekannter Mann einen Geldbeutel in einem Lokal in der Schißlerstraße.Gegen 14.00 Uhr befand sich der bislang Unbekannte in dem Lokal. Hier entwendete er offenbar in einem unbeobachteten Moment einen Bedienungs-Geldbeutel und verließ das Lokal, ohne zu bezahlen. Ersten Schätzungen zufolge entstand ein Beuteschaden im niedrigen dreistelligen Bereich.Der bislang Unbekannte wurde durch Zeugen wie folgt beschrieben:Männlich, ca. 25 Jahre, 175 cm, schlank, kurze Haare, "Hipster"-Bart, kurze beige Hose, kurzes T-Shirt, rosa-braune Sportschuhe mit rosa SchnürsenkelnDie Polizei ermittelt nun wegen Diebstahls und Zechbetrugs. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Augsburg 5 unter der Telefonnummer 0821/323-2510 entgegen.

Firnhaberau - Am gestrigen Dienstag (17.09.2024) entwendete ein bislang unbekannter Täter ein Handy in der Schillstraße.Gegen 19.50 Uhr saß eine 14-Jährige auf einer Bank an der Haltestelle "Am Grünland" und hatte ihr Handy neben sich liegen. Der bislang unbekannte Täter saß ebenfalls auf der Bank und entwendete hierbei offenbar das Handy. Anschließend entfernte sich der bislang Unbekannte in Richtung Norden. Die 14-Jährige bemerkte den Diebstahl kurze Zeit später. Ersten Schätzungen zufolge entstand ein Sachschaden im niedrigen dreistelligen Bereich.Die Polizei ermittelt nun wegen Diebstahls. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Augsburg Ost unter der Telefonnummer 0821/323-2310 entgegen.

Diese Meldung wurde am 18.09.2024, 15:18 Uhr durch das Polizeipräsidium Schwaben übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Augsburg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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