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Blaulichtreport für Ludwigshafen, 18.09.2024: Warnung vor Online Betrug - Neue Masche "Quishing"

Aktuelle Polizeimeldung: Cyberkriminalität Bild: Adobe Stock / BillionPhotos

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Warnung vor Online Betrug - Neue Masche "Quishing"

Ludwigshafen (ots) -

Am 13.09.2024 kam es zu einem Online Betrug zum Nachteil eines 26-Jährigen. Dieser inserierte über ein Online-Portal einen Artikel zum Verkauf, woraufhin er von einem unbekannten Täter einen QR-Code zugesandt bekam. Über diesen sollte der 26-Jährige sein Geld erhalten. Auf der dortigen Website gab dieser dann seine Bankdaten an. Er konnte anschließend feststellen, dass es zu zwei unbefugten Abbuchungen gekommen war. Die Schadenshöhe ist bislang noch unbekannt.

Beim "Quishing" handelt es sich um eine neue Masche des Phishing-Tricks. Der Begriff setzt sich aus dem Wort QR-Code und Phishing zusammen, dem Fischen nach Passwörtern. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Betrugsweg, durch den die Geschädigten über QR- Codes auf gefälschte Internetseiten weitergeleitet werden. Dort geben die Opfer dann z.B. ihre Zugangsdaten zum Online-Banking ein oder veranlassen einen Geldtransfer.

Wer Opfer von Quishing oder anderen Varianten der Cyberkriminalität geworden ist, sollte sich umgehend an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Wenn Geld abgeflossen ist, sollten Betroffene ebenso rasch ihre Bank informieren oder den Sperr-Notruf 116116 anrufen. Auch wenn die Betrugsmaschen immer ausgefeilter und echter wirken, sind folgende Anzeichen ein Zeichen für Betrugsversuche: Es fehlt die persönliche Anrede, es wird versucht, emotionalen und zeitlichen Druck auszuüben durch Stichworte wie Kündigung, Rechnung, Mahnung, Warnung oder ähnliches, und ein Link soll geöffnet werden.

Diese Meldung wurde am 18.09.2024, 15:16 Uhr durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Rhein-Neckar-Kreis

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Rhein-Neckar-Kreis 451 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 11% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 44%. Unter den insgesamt 158 Tatverdächtigen befanden sich 105 Männer und 53 Frauen. 22% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2128
21 bis 2521
25 bis 3019
30 bis 4035
40 bis 5029
50 bis 6018
über 608

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 483 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Rhein-Neckar-Kreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 35%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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