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Polizeimeldungen für Gelsenkirchen, 18.09.2024: Gelsenkirchenerin bei Wohnungseinbruch verletzt

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Gelsenkirchenerin bei Wohnungseinbruch verletzt

Gelsenkirchen (ots) -

Eine 39-jährige Gelsenkirchenerin wurde am Dienstag, 17. September 2024, leicht verletzt, als sie einen Einbrecher in ihrer Wohnung in Gelsenkirchen-Bulmke auf frischer Tat ertappte.

Die Frau kam gerade von der Arbeit und wollte um 12.10 Uhr ihre Wohnung der Bulmker Straße betreten. Beim Öffnen der Wohnungstür stellte sie fest, dass diese gewaltsam geöffnet worden war. Beim Betreten der Wohnung kam ihr ein maskierter unbekannte Mann aus dem Schlafzimmer entgegen. Die 39 Jahre alte Geschädigte schrie und wich in den Hausflur zurück, woraufhin der Mann sie einen Teil der Treppen des Hausflures hinunterstieß.Der Tatverdächtige flüchtete die Treppen hinunter und verließ das Haus in unbekannte Richtung. Er erbeutete vermutlich einen vierstelligen Betrag. Eine Nachbarin, die durch den Lärm alarmiert wurde, verständigte die Polizei. Durch den Treppensturz verletzte sich die Frau leicht. Die Verletzungen konnten vor Ort durch eine Rettungswagenbesatzung behandelt werden. Die Ermittlungen dauern an.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden: männlich, circa 1,80 Meter groß, sportliche, kräftige Statur, ganz in schwarz gekleidet, schwarze Leder- oder Nylonhandschuhe, maskiert mit einer schwarzen Sturmhaube.

Wer Hinweise zu dem flüchtigen Tatverdächtigen machen kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Gelsenkirchen unter der Rufnummer 0209 365 8112 im Kriminalkommissariat 21 oder unter 0209 365 8240 bei der Kriminalwache zu melden.

Diese Meldung wurde am 18.09.2024, 11:10 Uhr durch die Polizei Gelsenkirchen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gelsenkirchen

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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