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Polizei News für Marburg-Biedenkopf, 18.09.2024: Betrug-E-Mails im Namen der Krimnalpolizei im Umlauf

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / weerapat1003

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Betrug-E-Mails im Namen der Krimnalpolizei im Umlauf

Marburg-Biedenkopf (ots) -

Marburg: Betrug-E-Mails im Namen der Polizei im Umlauf

Derzeit verschicken Betrüger E-Mails im Namen der Kriminalpolizei. Diese geben zum Beispiel vor, dass man in einer Strafsache vorgeladen sei. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen in der E-Mail wird ein Haftbefehl erlassen.

Das Ziel der Betrüger besteht bei sogenannten Phishing-E-Mails darin, an Ihre Persönlichen Daten zu gelangen. Bei anderen betrügerischen E-Mails werden die Opfer aufgefordert, Geld zu überweisen oder einem Link zu folgen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weder die Landespolizei,die Bundespolizei, noch das Bundeskriminalamt oder ähnliche Institutionen Vorladungen per E-Mail verschicken oder Sie auffordern, Geld überweisen.

Die Kriminalpolizei rät dazu, solche E-Mails weder zu beantworten, noch die Anhänge zu öffnen und/ oder persönliche Daten preiszugeben. Wer auf eine solche E-Mail trotzdem geantwortet hat, sollte Beweise sichern und die Polizei informieren. Kommen Sie keinesfalls den Aufforderungen in solchen E-Mails nach.

Weitere Informationen finden sie unter: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/haeufige-betrugsmuster-vorsicht-vor-diesen-maschen/

Für Fragen rund um die Internetprävention und Cybercrime wenden Sie sich gerne an unseren Beauftragten Herrn Ulrich Kaiser,Polizeipräsidium Mittelhessen,Ferniestraße 8,35394 Gießen Telefon: 0641/7006-2942 oder per Email unter Praevention.PPMH@polizei.hessen.de

https://k.polizei.hessen.de/1740431399

In der digitalen Pressemappe finden Sie das Beispiel einer betrügerischen Email.

Sabine Richter, Pressesprecherin

Diese Meldung wurde am 18.09.2024, 11:01 Uhr durch das Polizeipräsidium Mittelhessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Gießen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Gießen 448 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 9% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 52%. Unter den insgesamt 155 Tatverdächtigen befanden sich 102 Männer und 53 Frauen. 30% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2121
21 bis 2520
25 bis 3023
30 bis 4046
40 bis 5023
50 bis 607
über 6015

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 357 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Gießen bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 42%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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