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Blaulichtreport für Bocholt, 18.09.2024: Bocholt - Seniorin getäuscht und Geldbeutel entwendet

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Bocholt - Seniorin getäuscht und Geldbeutel entwendet

Bocholt (ots) -

Tatort: Bocholt, Schanze;

Tatzeit: 17.09.2024, 17.30 Uhr;

Er sei der Enkel eines Bekannten und wolle in ihrer Wohnung nur eben seine Hände waschen - so verschaffte sich ein Mann am Dienstag in Bocholt Zugang zur Wohnung einer Seniorin. Die Frau hatte zuvor die Seniorenresidenz verlassen, um einzukaufen und hatte den Mann bereits wahrgenommen. Als sie zurückkehrte, sprach er sie an und betrat mit ihr das Gebäude. Als er die Örtlichkeit gegen 17.30 Uhr in unbekannte Richtung verließ, bemerkte die Geschädigte den Verlust ihres Portemonnaies aus ihrer Handtasche. Der Mann trug eine helle Oberbekleidung. Hinweise erbittet das Kriminalkommissariat in Bocholt unter Tel. (02871) 2990. (ms)

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde BorkenPressestelleMarkus Hüls (mh), Thorsten Ohm (to), Ann-Christin Osterholt (ao), Müzeyyen Sürmeli (ms)Telefon: 02861-900-2222https://borken.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 18.09.2024, 11:03 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Borken übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Borken

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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