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Aktuelles zum Bahnverkehr in Essen: Einschränkungen auf der Linie RE 42 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

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Bei Essen kommt es am 17.09.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 42. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Das hat der VRR mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Essen im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RE 42 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.

TypDatumUhrzeit
Beginn:17.09.202411.00 Uhr
Ende:17.09.2024,05.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:17.09.202410.43 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 42 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RE42 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Münster (Westf) Hbf (11:13) - Essen Hbf (12:14) Münster (Westf) Hbf (14:13) - Essen Hbf (15:14) Essen Hbf (12:46) - Münster (Westf) Hbf (13:52) Essen Hbf (15:46) - Münster (Westf) Hbf (16:52) Alternative Reisemöglichkeiten: Nutzen Sie zwischen Münster (Westf) Hbf und Essen Hbf die Züge der Linie RE 42 mit der Relation Münster(Westf) Hbf - Mönchengladbach Hbf oder alternativ die Züge der Linie RE 2. Bitte beachten Sie dabei, dass die Züge der Linie RE 2 nicht überall halten."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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