Lokales

Aktuelles zum Bahnverkehr in Mönchengladbach: Einschränkungen auf der Linie RB 27 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

  • Artikel teilen:

Personalmangel sorgt im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr immer wieder für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RB 27 bei Mönchengladbach. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Mönchengladbach im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 27 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.

TypDatumUhrzeit
Beginn:17.09.202403.30 Uhr
Ende:17.09.2024,09.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:17.09.202403.21 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RB 27 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RB 27 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RB 27 Koblenz Hbf 15:40 - Mönchengladbach Hbf 18:19 RB 27 Mönchengladbach Hbf 18:41 - Koblenz Hbf 21:21 Als alternative Fahrmöglichkeit nutzen Sie bitte die Züge der Linie RE 8. Um die Zwischenhalte zu erreichen, nutzen Sie bitte einen der Folgezüge der Linie RB 27."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

RessortThemaUnsere News
PolitikWahlenWas sagen die Wahlumfragen?
UnterhaltungPromisWas ist los bei unseren Promis?
BörseAktienDaten, Infos, Prognosen
LokalesRuhrgebietNews von Rhein und Ruhr

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp oder Facebook? Hier finden Sie brandheiße News und den direkten Draht zur Redaktion.

/roj/news.de

Themen