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Polizeiticker für Reutlingen, 17.09.2024: Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls - 21-Jähriger in Haft (Kirchheim/Teck)

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls - 21-Jähriger in Haft (Kirchheim/Teck)

Reutlingen (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgartund des Polizeipräsidiums Reutlingen

Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeirevier Kirchheim derzeit gegen einen 21-jährigen Mann. Diesem wird zur Last gelegt, zusammen mit einem noch unbekannten Komplizen Parfums im Wert von annähernd 3.000 Euro gestohlen zu haben. Der Tatverdächtige befindet sich bereits in Untersuchungshaft.

Den aktuellen Ermittlungen zufolge nahmen der 21-Jährige und sein Begleiter am Freitagnachmittag (13.09.2024), gegen 17.30 Uhr, in einem Drogeriemarkt in der Markstraße über ein Dutzend Parfum-Flakons aus der Auslage und passierten den Kassenbereich, ohne die Waren zu bezahlen. Eine Kassiererin, die durch Zeugen auf die Tat aufmerksam gemacht worden war, folgte dem Duo in die Fußgängerzone und forderte es offenbar mehrfach auf, stehenzubleiben. Dies ignorierten die Männer jedoch. Durch die alarmierten Polizeibeamten konnte der 21-jährige Tatverdächtige im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen wenig später im Bereich des Bahnhofs vorläufig festgenommen werden. Seinem Komplizen gelang die Flucht. In einer Unterführung fanden und beschlagnahmen die Einsatzkräfte das mutmaßliche Diebesgut.

Der einschlägig polizeibekannte 21-Jährige, bei dem es sich um einen syrischen Staatsangehörigen handelt, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Samstag (14.09.2024) dem Haftrichter beim Amtsgericht Nürtingen vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug.

Die Ermittlungen zum noch unbekannten Komplizen des Mannes dauern an.

Diese Meldung wurde am 17.09.2024, 14:44 Uhr durch das Polizeipräsidium Reutlingen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Reutlingen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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