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Blaulichtreport für Bonn, 17.09.2024: Wohnungseinbruch in Bonner Nordstadt - Unbekannte entwenden Schmuck und Bargeld - Wer hat etwas beobachtet?

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Wohnungseinbruch in Bonner Nordstadt - Unbekannte entwenden Schmuck und Bargeld - Wer hat etwas beobachtet?

Bonn (ots) -

Am 16.09.2024, in dem Zeitraum zwischen 16:30 und 19:00 Uhr, brachen Unbekannte in eine Wohnung auf der Straße "Am Neuen Lindenhof" in der Bonner Nordstadt ein.

Nachdem die Unbekannten zunächst über das Treppenhaus in das 5. Obergeschoss des Objektes gelangt waren, machten sie sich hier an der Zugangstüre der betroffenen Wohnung zu schaffen, die sie schließlich gewaltsam öffneten.Die Zimmer wurden dann augenscheinlich gezielt nach möglichem Diebesgut durchsucht. Nach den bisherigen Feststellungen entwendeten die Einbrecher Goldschmuck und Bargeld im Umfang von mehreren hundert Euro. Mit ihrer Beute verließen sie den Tatort schließlich unerkannt.

Das zuständige KK 13 hat die weitergehenden Ermittlungen zu dem Fall übernommen.Mögliche Zeugen können sich unter der Rufnummer 0228-150 oder unter KK13.Bonn@polizei.nrw.de mit der Polizei in Verbindung setzen.

Diese Meldung wurde am 17.09.2024, 06:52 Uhr durch die Polizei Bonn übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Sieg-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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