Aktuelles zum Bahnverkehr in Köln: Einschränkungen auf der Linie RE 6 (RRX) aufgrund aktuell hoher Krankenstände
Erstellt von Tilman Weigel
17.09.2024 10.00
Bei Köln kommt es am 17.09.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 6.
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RE 6 (RRX) aufgrund aktuell hoher Krankenstände.
Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, beispielsweise in Köln, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Köln im Überblick
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 17.09.2024 | 04.00 Uhr |
Ende: | 17.09.2024, | 02.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 17.09.2024 | 04.54 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RE 6 (RRX) aufgrund aktuell hoher Krankenstände: Das meldet der VRR
Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund aktuell hoher Krankenstände kommt es auf der Linie RE 6 (RRX) leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 6 (RRX), Minden (Westf) (05:28) - Köln/Bonn Flughafen (09:11), Komplettausfall RE 6 (RRX), Köln/Bonn Flughafen (04:48) - Minden (Westf) (08:30), Teilausfall zwischen Köln/Bonn Flughafen und Köln Hbf (05:07) RE 6 (RRX), Köln/Bonn Flughafen (09:48) - Minden (Westf) (13:30), Komplettausfall Alternative Reiseverbindung: Als alternative Fahrmöglichkeit zwischen Minden (Westf) und Bielefeld Hbf nutzen Sie bitte die Züge der Linien RE 70 oder RE 78. Zwischen Bielefeld Hbf und Hamm (Westf) Hbf nutzen Sie bitte alternativ die Züge der Linie RB 69. Zwischen Hamm (Westf) Hbf und Köln Hbf nutzen Sie bitte die Züge der Linien RE 1 (RRX) oder RE 7"
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de