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Blaulichtreport für Karlsruhe, 16.09.2024: (KA) Karlsruhe - Bewohner überrascht Einbrecher - Polizei sucht nach Zeugen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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(KA) Karlsruhe - Bewohner überrascht Einbrecher - Polizei sucht nach Zeugen

Karlsruhe (ots) -

Ein bislang unbekannter Täter verschaffte sich am Freitagmorgen in der Zeit zwischen 07:15 Uhr und 07.30 Uhr vermutlich über ein geöffnetes Fenster Zutritt in eine Wohnung in der Neureuter Flughafenstraße. Auf seinem Beutezug nahm der Dieb diversen Schmuck an sich. Als der Bewohner auf den Einbrecher aufmerksam wurde, flüchtete der Täter durch das geöffnete Fenster und fuhr anschließend auf einem E-Scooter davon.

Der männliche Täter soll ca. 16 - 25 Jahre alt und etwa 170 cm groß gewesen sein. Er habe kurze schwarze Haare, einen Oberlippenbart und ein südländisches Erscheinungsbild gehabt. Der Unbekannte soll eine dunkle Jacke sowie blaue Jeans getragen haben.

Der entstandene Sach- und Diebstahlschaden kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Wer verdächtige Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Einbruch gemacht hat, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter 0721 666 5555 in Verbindung zu setzen.

Sigrid Lässig, Pressestelle

Diese Meldung wurde am 16.09.2024, 14:20 Uhr durch das Polizeipräsidium Karlsruhe übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Karlsruhe

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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