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Polizei News für Korbach, 16.09.2024: Waldeck - Einbrecher in zwei Wohnhäuser, Polizei bittet um Hinweise

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Waldeck - Einbrecher in zwei Wohnhäuser, Polizei bittet um Hinweise

Korbach (ots) -

Am Freitag (13. September) zwischen 16.30 und 22.00 Uhr brachen bisher unbekannte Täter in zwei Wohnhäuser in der Dr.-Mauser-Straße in Waldeck ein. Sie nutzten die Abwesenheit der Bewohner aus und entwendeten Bargeld, Münzen und ein Fernglas. Die Polizei ist auf der Suche nach Zeugen.

Bei einem Einfamilienhaus gelangten die Täter durch eine eingeschlagene Fensterscheibe in das Gebäude. Hier durchsuchten sie sämtliche Räume und Behältnisse und stahlen Bargeld, Münzen und ein Fernglas.

Auch in das direkt daneben befindliche Wohnhaus drangen die Täter gewaltsam ein. Hier versuchen sie zunächst erfolglos eine Terrassentür aufzuhebeln, gelangten schließlich aber ebenfalls durch eine eingeschlagene Scheibe in das Objekt. Die Täter durchsuchten alle Räume, Schränke und Schubladen und entwendeten Bargeld.

Der Wert des Diebsgutes beträgt nach ersten Erkenntnissen mehrere tausend Euro, den Sachschaden schätzten die Polizeibeamten auf 1.500 Euro.

Die Polizei ist auf der Suche nach Zeugen. Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Korbach, Tel. 05631-9710.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Diese Meldung wurde am 16.09.2024, 13:56 Uhr durch die Polizei Korbach übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Waldeck-Frankenberg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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