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Polizeimeldungen für Münster, 16.09.2024: Einbruch in Reihenhaus am Frankenweg in Gremmendorf - Polizei bittet um Zeugenhinweise

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Einbruch in Reihenhaus am Frankenweg in Gremmendorf - Polizei bittet um Zeugenhinweise

Münster (ots) -

Am Samstag (14.09., 14.30 bis 19.00 Uhr) hat sich ein bisher unbekannter Täter Zugriff zu einem Reihenhaus am Frankenweg in der Nähe des dortigen Spielplatzes verschafft. Die Polizei ist auf der Suche nach Zeugen.

Ersten Ermittlungen zufolge hebelte der Unbekannte ein Seitenfenster auf, um in das Gebäude zu gelangen. Im Inneren durchwühlte der Tatverdächtige sämtliche Räume sowie Schubladen und entwendete Schmuck. Vermutlich verließ der Tatverdächtige das Haus durch die zugezogene, aber nicht abgeschlossene Hauseingangstür.

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu der Tat oder dem Täter geben können, sich unter der Rufnummer (0251) 275-0 zu melden.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei MünsterKonstanze HeineTelefon: 0251 275-1010E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.dehttps://muenster.polizei.nrw/

Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 16.09.2024, 12:14 Uhr durch die Polizei Münster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Münster

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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