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Blaulichtreport für Neuss, 11.09.2024: Polizei sucht Zeugen nach Einbruch

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Polizei sucht Zeugen nach Einbruch

Neuss (ots) -

Am Dienstag (10.10.) kam es zu einem Einbruch an der Bergheimer Straße in Neuss.

Der oder die mutmaßlichen Täter verschafften sich im Zeitraum zwischen 13 und 15 Uhr Zugang zu einer Wohnung in einem dortigen Mehrfamilienhaus und durchsuchten die Räume.

Offenbar erbeuteten die mutmaßlichen Täter Geld und Wertgegenstände.

Das Kriminalkommissariat 14 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können, sich unter der Rufnummer 02131 3000 zu melden.

Die Polizei berät Eigentümer und Mieter kostenlos zum Thema Einbruchschutz. Vielfach lassen sich Einbrüche durch technische Sicherungsmaßnahmen wirkungsvoll verhindern. Bei den Beratungen werden auch Tipps zum sicherheitsbewussten Verhalten gegeben. So ist es bereits mit einfachen Mitteln möglich, sein Haus oder seine Wohnung auch bei Abwesenheit bewohnt aussehen zu lassen und damit das Einbruchsrisiko deutlich zu senken. Interessenten werden ebenfalls gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 zu melden.

Diese Meldung wurde am 11.09.2024, 12:02 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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