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Blaulichtreport für Münster, 11.09.2024: Räuberischer Diebstahl im Supermarkt - zwei Tatverdächtige vorläufig festgenommen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Räuberischer Diebstahl im Supermarkt - zwei Tatverdächtige vorläufig festgenommen

Münster (ots) -

Am Dienstagnachmittag (10.9.,14:45 Uhr) haben ein 29-Jähriger und seine 31-jährige Begleiterin Lebensmittel aus einem Supermarkt an der Bergiusstraße entwendet. Aufmerksame Mitarbeiter hinderten sie an der Flucht, bis die Polizei eintraf. Die hinzugerufenen Beamten nahmen beide Tatverdächtige vorläufig fest.

Nach Angaben von Zeugen verließen der 29-Jährige und die 31-Jährige den Supermarkt mit einem vollen Einkaufswagen durch den Eingangsbereich, sodass die Sicherungsanlage anging. Zwei Mitarbeiter bemerkten den Diebstahl, folgte den Tatverdächtigen nach draußen und sprachen sie an. Es gelang ihnen, die beiden rumänischen Staatsbürger so lange an der Flucht zu hindern, bis die Polizei eintraf.

Beide Tatverdächtige erwartet nun ein Strafverfahren.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei MünsterPressestelleMarie VerspohlTelefon: 0251/ 275- 1010E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.dehttps://muenster.polizei.nrw/

Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 11.09.2024, 11:53 Uhr durch die Polizei Münster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Münster

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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