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Polizeimeldungen für Schönebeck - Felgeleben, 09.09.2024: Zeugenaufruf: Unbekannte beschädigen Fahrkartenautomaten durch Aufhebeln

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Zeugenaufruf: Unbekannte beschädigen Fahrkartenautomaten durch Aufhebeln

Schönebeck - Felgeleben (ots) -

Am Sonntag, den 8. September 2024 gegen 03:15 Uhr informierte das Cash-Center Berlin die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über eine Manipulation am Fahrkartenautomaten in Schönebeck - Felgeleben. Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend zum Ereignisort. Die Einsatzkräfte fanden einen mit noch unbekanntem Werkzeug aufgehebelten Fahrkartenautomaten vor, in dem die Geldkassetten noch vorhanden waren und fertigten Tatortfotos. Verdächtige Personen konnte auch bei einer Nahbereichsabsuche nicht angetroffen werden. Eine Schadenssumme kann aktuell nicht beziffert werden. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls und Sachbeschädigung eingeleitet und benötigt die Mithilfe der Bevölkerung. Wer hat am frühen Sonntagmorgen zwischen 02:00 - 03:15 Uhr verdächtige Personen- oder Fahrzeugbewegungen im Bereich der Haltestelle Schönebeck - Felgeleben wahrgenommen, die mit der Tat in Verbindung gebracht werden könnten? Gab es zu einem bestimmten Zeitpunkt akustische Geräusche? Da die Geldkassetten noch vorhanden sind, ist es wahrscheinlich, dass die Täter bei ihrer Tathandlung gestört wurden. Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei - Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden.

Diese Meldung wurde am 09.09.2024, 14:12 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Magdeburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Magdeburg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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