Lokales

Polizeiticker für Ulm, 09.09.2024: (UL) Schelklingen - Betrug durch falschen Mitarbieter einer Softwarefirma / Am Freitag fiel ein Mann aus Schelklingen auf einen Betrüger herein.

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / smolaw11

  • Artikel teilen:

(UL) Schelklingen - Betrug durch falschen Mitarbieter einer Softwarefirma / Am Freitag fiel ein Mann aus Schelklingen auf einen Betrüger herein.

Ulm (ots) -

Am Nachmittag surfte der Mann im Internet. Er bekam mehrere Spam-Meldungen und anschließend kam es zu unerwarteten Störungen auf seinem Computer. Ein Fenster öffnete sich und er wurde aufgefordert, eine Telefonnummer des Störungsdienstes anzurufen. Der Senior rief die Nummer an. Am anderen Ende der Leitung meldete sich der vermeintliche Mitarbeiter eines Softwareunternehmens. Der Mann schenkte dem Unbekannten Glauben und ermöglichte dem vermeintlichen Softwaremitarbeiter über rund zwei Stunden einen Fernzugriff auf den PC. Dabei gelangte der Betrüger wohl an vertrauliche Bankdaten. In der Folge kam es zu Abbuchungen von seinem Konto im mittleren vierstelligen Bereich. Des Weitern tätigte der Betrüger Einkäufe bei bekannten Internetplattformen. Der Senior erstattete Anzeige bei der Polizei Ehingen. Die hat nun die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei rät:

  • Geben Sie auf keinen Fall private Daten heraus. Zum Beispiel Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten.
  • Gewähren Sie einem Unbekannten niemals Zugriff auf Ihren Rechner, wie beispielsweise mit der Installation einer "Fernwartungs-Software".Wenn Sie bereits Opfer wurden:

  • Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn

    herunter.

  • Ändern Sie über einen "nicht infizierten" Rechner unverzüglich

    möglicherweise bekanntgewordene Passwörter.

  • Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das

    "Fernwartungs-Programm" auf Ihrem Rechner löschen

  • Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf,

    deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sein können.

  • Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits

    durch Betrüger getätigte Zahlungen zurückholen können.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

  • Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Firmennamen "Microsoft"

    betrogen worden sein, können Sie den Betrug oder den Versuch des Betrugs zusätzlich bei Microsoft melden: www.microsoft.com/de-DE/concern/scam

++++1766504

Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 09.09.2024, 10:03 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

Aktuelles aus der Region:

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Ulm verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Neu-Ulm

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Neu-Ulm 99 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 2% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 68%. Unter den insgesamt 69 Tatverdächtigen befanden sich 56 Männer und 13 Frauen. 55% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 219
21 bis 254
25 bis 303
30 bis 4020
40 bis 5014
50 bis 6015
über 604

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 63 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Neu-Ulm bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 67%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion. /news.de

Themen