Polizeiticker für Ulm, 06.09.2024: (BC) Biberach - Einbruch in Geschäft / Beute machte ein Einbrecher zwischen Mittwoch und Donnerstag in Biberach.
Erstellt von Team Datenjournalismus
06.09.2024 13.33
(BC) Biberach - Einbruch in Geschäft / Beute machte ein Einbrecher zwischen Mittwoch und Donnerstag in Biberach.
Ulm (ots) -
Zwischen Mittwoch 17.15 Uhr und Donnerstag 7.15 Uhr gelangte ein Einbrecher auf unbekannte Weise in ein Geschäft in der Waldseer Straße. Im Innern brach der Unbekannte einen Tresorraum auf und stahl Bargeld aus einem dort befindlichen verschlossenen Tresor. Die Polizei Biberach hat Spuren gesichert und die Ermittlungen aufgenommen. Sie nimmt Hinweise von Zeugen unter Tel. 07351/4470 entgegen.
Hinweis der Polizei:
Die Polizei bietet viele Tipps, wie man sich als Privatperson oder Firmeninhaber gegen Einbruch und Diebstahl schützen kann. Dazu gibt es bei den Polizeidienststellen im Land Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen. Für die Menschen in der Region ist diese unter Tel. 0731/188-1444 zu erreichen. Sie informiert kostenlos, unabhängig, produktneutral und kompetent, welche Sicherungen am Haus sinnvoll sind. Ergänzend bietet die Polizei Tipps unter www.k-einbruch.de.
++++1750017 (TH)
Teresa Luntz, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-111
Diese Meldung wurde am 06.09.2024, 12:59 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Biberach
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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