Aktuelles zum Bahnverkehr in Düsseldorf: Einschränkungen auf der Linie RE 1 (RRX) aufgrund einer Reparatur an der Strecke
Erstellt von Tilman Weigel
27.06.2024 18.00
Eine Reparatur bei Düsseldorf beeinträchtigt den Bahnverkehr im VRR. Es kommt zu Einschränkungen auf der Linie RE 1 am 27.06.2024 und am 28.06.2024. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RE 1 (RRX) aufgrund einer Reparatur an der Strecke.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 27.06.2024 | 03.30 Uhr |
Ende: | 28.06.2024, | 12.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 27.06.2024 | 04.03 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RE 1 (RRX) aufgrund einer Reparatur an der Strecke: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund einer Reparatur an der Strecke kommt es auf der Linie RE 1 (RRX) leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen : Fahrten in Fahrtrichtung Geilenkirchen: RE 1 (RRX), Aachen Hbf (06:08) - Geilenkirchen (06:31) Fahrten in Fahrtrichtung Köln Messe/Deutz: RE 1 (RRX), Geilenkirchen (06:41) - Köln Messe/Deutz (07:59) Fahrten in Fahrtrichtung Düsseldorf Hbf: RE 1 (RRX), Aachen Hbf (06:27) - Düsseldorf Hbf (08:05) Fahrten in Fahrtrichtung Aachen Hbf: RE 1 (RRX), Düsseldorf Hbf (15:29) - Aachen Hbf (16:51) RE 1 (RRX), Köln Messe/Deutz (22:37) - Aachen Hbf (23:46) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie den Folgetakt."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de