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Faktencheck rund ums Studium: Wie komme ich an die Uni?

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Die Top-Studiengänge in Deutschland – diese Plätze sind begehrt

Es gibt klare, geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Studien-Toplisten. Auf Platz eins befindet sich bei Frauen und Männer aber der Klassiker Betriebswirtschaftslehre. An Bedeutung hat dieser Studiengang durch die Vielzahl an Möglichkeiten bekommen, die mit dem Abschluss des Studiums einhergehen. Ob in der Finanzwelt, im Automobilsektor, der Medienbranche oder auch im eigenen Betrieb: BWL-Kenntnisse zahlen sich immer aus. Wir möchten Ihnen aber auch die weiteren Top-Studiengänge nicht vorenthalten, jeweils sortiert nach Frauen und Männern:

  • Platz 2: Bei Frauen Germanistik, bei Männern Maschinenbau
  • Platz 3: Bei Frauen Medizin, bei Männern Informatik
  • Platz 4: Bei Frauen Rechtswissenschaften, bei Männern Elektrotechnik
  • Platz 5: Bei Frauen Pädagogik, bei Männern Rechtswissenschaften
  • Platz 6: Bei Frauen Anglistik, bei Männern Wirtschaftsingenieurwesen
  • Platz 7: Bei Frauen Biologie, bei Männern Wirtschaftswissenschaften
  • Platz 8: Bei Frauen Wirtschaftswissenschaften, bei Männern Medizin
  • Platz 9: Bei Frauen Psychologie, bei Männern Wirtschaftsinformatik
  • Platz 10: Bei Frauen Mathematik, bei Männern Physik

Um einen dieser begehrten Studienplätze zu bekommen, zahlt sich Schnelligkeit aus. In den Bereichen Medizin, aber auch Rechtswissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften gibt es (je nach Hochschule) zusätzlich einen Numerus Clausus. Ist dieser nicht erfüllt, kann das die Chance auf den Studienplatz kosten.

Trotz passendem NC keinen Studienplatz bekommen: Was Sie jetzt tun müssen

Ein gutes Abitur ist zwar die Voraussetzung für viele Studiengänge, bietet aber längst keine Garantie. Sind die begehrten Plätze bereits besetzt, lehnen die Hochschulen Schulabsolventen ab. Ablehnungen aufgrund eines nicht ausreichenden NCs sind gesetzeskonform, sofern die Universität ihre vollständigen Kapazitäten bereits ausgeschöpft hat. Wurden diese hingegen falsch berechnet, kann das der Grund für eine Studienplatzklage sein. Was nach dramatischem Aufwand vor einem Gericht klingt, ist praktisch ein Verwaltungsakt. Kann ein Rechtsanwalt nachweisen, dass es noch inner- oder außerkapazitäre Studienplätze an der Hochschule gibt, hat der Anwärter gute Chancen auf Erfolg.

Die Klage auf einen innerkapazitären Studienplatz gestaltet sich deutlich komplexer, da es einen Handlungsspielraum der Universitäten gibt. Sind hingegen außerkapazitäre Studienplätze nicht ordnungsgemäß besetzt worden und werden im Nachhinein Plätze freigegeben, können Studienanwärter im Losverfahren (nach Klage) doch noch an ihrer Wunschuniversität angenommen werden.

Wichtig zu wissen: Die Abiturnote spielt eine untergeordnete Rolle. Im Grundgesetz ist verankert, dass jeder Bundesbürger Deutschlands das Recht hat, sich frei für einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu entscheiden. Das trifft auch auf die Wahl des Studienplatzes zu, insofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Mit dem Erlangen der Allgemeinen Hochschulreife ist das regelhaft der Fall (Ausnahme: Der Numerus Clausus wird nicht erfüllt).

Alternativen zur Klage: Was sonst noch möglich ist

Selbst eine Absage der Hochschule ist noch kein Grund, die Hoffnung gänzlich aufzugeben. Es gibt schließlich das sogenannte Nachrückverfahren. Mit dem Ablehnungsbescheid wird dem Bewerber mitgeteilt, auf welcher Position der Rangliste er sich befand. Je näher diese Platzierung am letzten angenommenen Unianwärter liegt, desto größer sind die Chancen, doch noch einen Platz zu bekommen.

Nicht alle deutschen Schulabsolventen studieren in Deutschland. Auch Plätze an Auslandsunis sind begehrt. Zu den beliebtesten Studierenden-Ländern Europas gehört Spanien, wo rund 60.000 internationale Studierende an den Hochschulen eingeschrieben sind. Ein großer Vorteil bei der Entscheidung für dieses Land ist, dass die Lebensunterhaltungskosten verhältnismäßig gering sind. Das erleichtert die Finanzierung des Studiums. Aber auch weitere Länder sind denkbar:

  • Niederlande: Ca. 82.000 Studierende stammen aus dem EU-Ausland.
  • Schweiz: Rund 50.000 internationale Uniabsolventen sind hier eingeschrieben.
  • Frankreich: Mit 260.000 Personen ist der Anteil an ausländischen Studierenden hoch.
  • Schweden: Unter den skandinavischen Ländern gehört Schweden mit 38.000 EU-Studierenden zu den Top-Ländern für ausländische Interessenten.
  • Dänemark: Im kühlen Norden studieren rund 24.000 Menschen mit nicht-dänischer Herkunft.

Als weitere Alternative steht eine Pause nach dem Schulabschluss im Raum. Wer ohnehin parallel zur Weiterbildung gründen möchte, kann jetzt schon den Grundstein fürs eigene Unternehmen legen. Um Einblick ins Berufsleben zu bekommen, bietet sich der Bundesfreiwilligendienst in Deutschland an. Hier wartet eine praktische und sinnvolle Tätigkeit, die mit einem Taschengeld honoriert wird. Es bleibt jetzt genug Zeit, die Bewerbungen an die Wunschunis rechtzeitig zu versenden. Klappt es nach einem Leerlaufjahr weiterhin nicht, ist die Studienplatzklage angezeigt.

Fazit: Entscheidung fürs Studium früh treffen und Chancen nutzen

Wer praktisch arbeiten möchte, kann direkt nach dem Abitur in den Job bzw. die Ausbildung starten. Da akademische Berufe jedoch gefragter sind, lohnt sich ein Studium praktisch immer. Umso ärgerlicher ist es, wenn nach der Entscheidung die Absage der Universität ins Haus flattert. Ein „Nein" bedeutet in diesem Fall aber nicht zwingend eine endgültige Ablehnung. Dank vielfältiger Möglichkeiten lässt sich ein Jahr Wartezeit problemlos überbrücken und wenn es eilt, hilft die Studienplatzklage oft noch im selben Jahr.k

brc/news.de

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