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Qualifizierungschancengesetz: Wie Unternehmen davon profitieren

Der news.de-Nachrichtenüberblick Bild: Istockphoto

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Weiterbildungen sind damit durchaus essenziell. Damit diese realisierbarer werden, bietet die Bundesagentur für Arbeit mit dem Qualifizierungschancengesetz Unterstützung. Diese basiert auf dem ehemaligen WegeBau, ist jedoch um einige Aspekte erweitert worden.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet für viele Unternehmen und Konzerne eine ersehnte Unterstützung in dem Bereich Umschulung und Weiterbildung. Doch was genau steckt eigentlich hinter der Qualifizierungsoffensive? Wie können Unternehmen von einer Förderung profitieren, wie sieht diese aus und wie hoch ist eine Förderung zu erwarten? Diesen und ähnlichen Fragen wird nun auf den Grund gegangen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz? Kurz erklärt!

Der Arbeitsmarkt unterliegt einer schnellen Veränderung, die durch die ständige Automatisierung und Digitalisierung immer mehr anwächst. Die neuen Technologien ersetzen dabei nicht nur bestimmte Berufsbilder, sondern schaffen auch neue Aufgaben, für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gerüstet sein müssen.

Damit diese nicht auf dem alten Niveau stehen bleiben, tritt das Qualifizierungschancengesetz bzw. die Qualifizierungsoffensive der Agentur für Arbeit ein. Sie rüstet Unternehmen und Mitarbeiter für den Strukturwandel aus, indem Sie Weiterbildungen und Umschulungen der Mitarbeiter fördert. Dabei motivieren die finanziellen Hilfen Unternehmen weiter in ihre Mitarbeiter zu investieren und schaffen gleichzeitig eine erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit.

Welche Unternehmen werden laut Qualifizierungschancengesetz gefördert?

Es können alle Unternehmen von der Einrichtung profitieren. Darunter große Konzerne mit über 2.500 Mitarbeitern als auch kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Um die Förderung zu erhalten, ist es lediglich wichtig, die Voraussetzungen dafür zu erfüllen.

Was genau wird gefördert und wie sieht die Förderung aus?

Gefördert werden von der Agentur für Arbeit anhand des Qualifizierungschancengesetztes nur Weiterbildungen, die Mitarbeiter und Unternehmen auf den Strukturwandel vorbereiten. Darunter fallen mitunter Folgende:

• Weiterbildungen für Arbeitskräfte, die ein digitaler Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt betrifft
• Weiterbildungen von Arbeitnehmern und Nehmerinnen, deren aktuelles Tätigkeitsfeld durch neue Technologien ersetzt werden kann
• Weiterbildungen für Berufsfelder, in denen ein Fachkräftemangel besteht

Unterschieden wird dabei in eine abschlussorientierte Qualifizierung und in eine Anpassungsqualifizierung.

Ersteres gilt für Beschäftigte, die keinen oder nur einen nicht verwertbaren Berufsabschluss vorweisen können. Das Ziel ist es hierbei, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben. Dies kann durch eine Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf eine Externenprüfung realisiert werden. Die Weiterbildung oder Umschulung kann entweder innerhalb eines Betriebes, also eine innerbetriebliche Einzelumschulung oder außerhalb des Unternehmens stattfinden. Die Kosten des Lehrgangs werden dabei komplett von der Agentur für Arbeit übernommen. Der Arbeitgeber muss sich nicht an den anfallenden Kosten beteiligen. Sofern weitere Kosten aufgrund der Weiterbildung entstehen, werden diese ebenfalls übernommen. Dabei erhalten Teilnehmer weiter einen Arbeitsentgeltzuschuss von 100 Prozent.

Um eine geförderte Anpassungsqualifizierung zu erhalten, muss der Berufsabschluss des Arbeitnehmers mindestens vier Jahre zurückliegen. Diese Option gilt für alle weiteren möglichen Weiterbildungen. Für diese werden mindestens 121 Stunden angesetzt. Die Weiterbildung erfolgt in der Regel außerhalb des Betriebes, sofern dieser nicht geeignete und zugelassene Träger für die Durchführung vorweisen kann. Die Höhe der Übernahme der Lehrgangskosten und der Arbeitgeberbeteiligung sowie des Arbeitsentgeltzuschusses richten sich nach Größe des Unternehmens.

Wie hoch kann die Förderung erfolgen?

Im Sinne der Anpassungsqualifizierung staffelt sich die Höhe der Förderung bzw. der Zuschüsse anhand der Größe des Unternehmens. Das bedeutet, dass kleine Unternehmen höhere Zuschüsse erhalten als Großunternehmen. Wie sich das genau staffelt, zeigt die nachfolgende Tabelle.

Größe der Unternehmen Weiterbildungskosten Arbeitsentgelt während der Weiterbildung*
Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter) Bis zu 100 Prozent Bis zu 75 Prozent
Kleine und mittelständige Unternehmen (<250 Mitarbeiter) Bis zu 50 Prozent
• Bei Mitarbeitern ab 45 Jahren oder mit schwerer Behinderung bis zu 100 Prozent
Bis zu 50 Prozent
Größere Unternehmen (>250 Mitarbeiter) Bis zu 25 Prozent Bis zu 25 Prozent
Großunternehmen (>2500 Mitarbeiter) Bis zu 15 Prozent
• Bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen bis zu 20 Prozent
Bis zu 25 Prozent

*Bei allen Unternehmensgrößen gilt bei einem fehlenden Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen ein Arbeitsentgelt während der Weiterbildung bis zu 100 Prozent.

Seit dem 1. Oktober 2020 ist sogar eine Erhöhung der Förderung möglich, sofern das Unternehmen die bestimmten Voraussetzungen erfüllt.

Wer entscheidet über die Bewilligung der Fördermittel?

Da die Agentur für Arbeit das Qualifizierungschancengesetz ins Leben gerufen hat, können einzelne Arbeitskräfte als auch Unternehmen, die eine Weiterbildung für ihre Arbeitnehmer anstreben und die nötigen Kriterien erfüllen, sich für die Beantragung der Fördermittel an die Bundesagentur für Arbeit wenden.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen für eine Förderung erfüllen?

Die Voraussetzungen, die ein Unternehmen oder Betrieb erfüllen muss, um von einer geförderten Umschulung und Weiterbildung seiner Mitarbeiter zu profitieren, sind zum Teil bereits in dem Artikel angeführt worden. Nachfolgend sind die Kriterien jedoch nochmals aufgelistet und durch weitere wichtige Punkte ergänzt worden. Insgesamt kommen fünf Kriterien für eine bewilligte Förderung zum Tragen.

• Die Berufsausbildung sollte in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen.
• Eine finanzielle Förderung wird nur dann möglich, wenn die Bildungsanbieter als auch die Weiterbildungen selbst für eine Förderung zugelassen sind.
• Nur Personen, die in den letzten vier Jahren nicht schon an einer solchen geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, erhaltene eine Förderung.
• Die Inhalte der Weiterbildung müssen über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Schließlich sollten die Mitarbeiter anhand des Qualifizierungschancengesetzes besser auf den digitalen Wandel vorbereitet werden.
• Es kann nur dann eine Förderung bewilligt werden, wenn die Weiterbildung, basierend auf dem Qualifizierungschancengesetz, mehr als 120 Stunden beträgt und außerhalb des Unternehmens oder innerhalb durch einen zugelassenen Träger stattfindet.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz der Zukunft entgegen

Jedes Unternehmen kann von dem Qualifizierungschancengesetz nutznießen und seine Mitarbeiter für den stetigen Wandel besser ausrüsten. Das bietet nicht nur dem Unternehmen Vorteile, sondern auch seinen Mitarbeitern. Die finanzielle Förderung ist jedoch von einigen Faktoren abhängig. Werden diese erfüllt und dienen die Weiterbildungen und Umschulungen dem Zweck, dass die Arbeitnehmer über die arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus weitergebildet werden, steht der „Finanzspritze" vom Arbeitsamt nichts mehr im Weg. Arbeitnehmer können alternativ zur Qualifizierungsoffensive noch von weiteren Förderungsprogrammen für Weiterbildungen profitieren.

lic/news.de

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