Krankschreibung: Das dürfen Sie, wenn Sie krankgeschrieben sind - und das nicht
Von news.de-Redakteurin Claudia Löwe
04.07.2017 09.07
Jeder Arbeitnehmer dürfte das Gefühl kennen: Eigentlich müsste man schon längst im Büro sitzen, doch Kopf- und Gliederschmerzen, eine Erkältung oder ein Magen-Darm-Virus lassen den Gedanken an den Arbeitsalltag in weite Ferne rücken. Um die Kollegen nicht anzustecken, suchen Arbeitnehmer ihren Hausarzt auf und werden krankgeschrieben - doch in vielen Fällen sind Arbeitnehmer verunsichert, was sie während einer Krankschreibung dürfen und was nicht. Karsten Kujath, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen in Frankfurt erklärt, worauf Arbeitnehmer während einer Krankschreibung achten sollten und in welchen Fällen es Ärger mit dem Vorgesetzten geben kann.
Muss ich mit einer Krankschreibung unbedingt im Bett bleiben?
Wer beispielsweise glaubt, während einer Krankschreibung nur das Bett hüten zu müssen und keinen Fuß vor die Haustür setzen zu dürfen, ohne gleich eine Kündigung vom Chef zu riskieren, der irrt. "Eine Krankschreibung bedeutet lediglich, dass ein Arbeitnehmer seine Aufgaben im Job wegen einer Erkrankung nicht ausüben kann, oder die Fortsetzung der Arbeit die Erkrankung verschlimmern könnte", gibt Karsten Kujath zu bedenken. Als Faustregel gilt dem Anwalt zufolge: Wer krankgeschrieben ist, darf abseits des Arbeitsplatzes alles tun, was die Genesung nicht verzögert.
Diese Aktivitäten dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung wahrnehmen
Strikte Bettruhe ist also nur angezeigt, wenn sie auch vom behandelnden Arzt verordnet wurde - wer zwar mit einem grippalen Infekt krankgeschrieben ist, aber trotzdem einen Spaziergang an der frischen Luft unternehmen möchte, der muss sich von einer Krankschreibung nicht daran hindern lassen. Auch Tätigkeiten wie ein Einkaufsbummel, ein privates Treffen mit Freunden oder ein Behördentermin sind während einer Krankschreibung kein Problem, solange die Genesung nicht aufgehalten wird. Aus diesem Grund müssen krankgeschriebene Arbeitnehmer auch keine Panik haben, bei privaten Erledigungen vom Chef "erwischt" zu werden - wer nicht gerade mit einem Beinbruch krankgeschrieben ist und trotzdem in der Kletterhalle herumkraxelt, kann ohne schlechtes Gewissen seinem Chef begegnen.
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Trotz Krankschreibung arbeiten gehen - ist das rechtlich zulässig?
Einige Workaholics lassen sich auch von einer Krankschreibung nicht in ihrem Arbeitseifer dämpfen und gehen weiter eisern ins Büro - doch welche Konsequenzen kann das haben? Fest steht: Keinem Arbeitnehmer darf verboten werden, während einer Krankschreibung arbeiten zu gehen, auch der Unfallversicherungsschutz besteht weiter,informiert Fachanwalt Karsten Kujath. "Ob das allerdings sinnvoll für die eigene Gesundheit und bei ansteckenden Krankheiten fair gegenüber Kollegen ist, muss jeder selbst entscheiden", gibt der Experte zu bedenken.