Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslose sollen Sex-Jobs annehmen - welche sind zumutbar?
Erstellt von Claudia Löwe
28.06.2017 16.03
Was tun mit Langzeitarbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt keinen Fuß auf den Boden bekommen? Mit dieser Frage sah sich auch die Agentur für Arbeit konfrontiert und hatte prompt die Idee, Empfänger von ALG II in Jobs in der Erotikbranche zu vermitteln - wer diese nicht annimmt, muss mit Kürzungen der Hartz-IV-Leistungen rechnen. Doch um das öffentliche Image der Bundesagentur für Arbeit nicht zu besudeln, soll jetzt eine neue Regelung das brisante Thema entschärfen.
Langzeitarbeitslose in der Erotikbranche - darf das Arbeitsamt solche Jobs vermitteln?
Wie die "Berliner Zeitung" berichtet, seien die Jobcenter mit einer neuen internen Anleitung versorgt worden, die den sachlichen Titel "Fachliche Hinweise zur Vermittlung in Sonderfällen" trägt. Darin geht es unter anderem darum, wie viel Fingerspitzengefühl geboten ist, wenn Langzeitarbeitslose in der Erotikbranche angestellt werden sollen. Ein weiterer heikler Punkt ist die Frage, ob es Sanktionen beim Bezug von Hartz IV geben darf, wenn die vorgeschlagenen Jobs in der Erotikbranche vom Arbeitssuchenden abgelehnt werden.
Von Prostitution bis Puff-Putzfrau: So unterscheidet die Bundesagentur für Arbeit die Erotik-Jobs
Dabei gibt es feine Abstufungen in Sachen Sex-Jobs, die sich den Arbeitsvermittlern zufolge in sechs Kategorien einteilen lassen und die verschieden zumutbar seien. Unter "Vertrieb erotischer Waren" sind beispielsweise Arbeitsverhältnisse zusammengefasst, die als Verkäufer in einem Sexshop oder als Filialleiter eines solchen Etablissements gewertet werden können und die Langzeitarbeitslosen ohne Weiteres zuzutrauen seien. Dennoch soll eine Jobabsage seitens des Arbeitssuchenden nicht automatisch Kürzungen von Hartz IV nach sich ziehen, heißt es in den Regelungen der Bundesagentur für Arbeit.
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Sex-Job abgelehnt - wird dann Hartz IV gekürzt?
Etwas kniffliger wird es schon in Kategorie 3, umschrieben mit "Vorbereitung und Unterstützung erotischer Dienstleistungen": Hierunter fallen beispielsweise Reinigungsarbeiten in einem Bordell, Saunameister, die Gestaltung einer erotischen Webseite oder ein Job bei einer Sex-Hotline. Mitarbeitern der Agentur für Arbeit wird demnach geraten, diese Stellen nur an solche Arbeitssuchenden zu vermitteln, die ausdrücklich erklären, eine solche Stelle antreten zu wollen. Selbst unter dieser Bedingung dürfe es der "Berliner Zeitung" zufolge jedoch keine Konsequenzen haben, wenn die Stelle letztlich nicht angetreten wird.
DIESE Jobs gibt's nicht beim Arbeitsamt
Unter Kategorie 1 und 2 fallen die echten Hardcore-Jobs in der Sex-Industrie, beispielsweise als Prostituierte oder als Fachkraft für erotische Massagen. Diese Jobs wird kein Jobvermittler in der Arbeitsagentur anbieten, denn die Persönlichkeitsrechte der Arbeitssuchenden werden laut "Berliner Zeitung" in diesen Fällen "über eine rechtlich zugelassene Beschäftigungsform gestellt".
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loc/rut/news.de