Kündigung in der Probezeit: Krankschreibung in der Probezeit kein Grund für Kündigung
13.11.2024 10.06
Jedoch ohne Erfolg. Die Kündigung sei zwar im zeitlichen Zusammenhang mit der Krankschreibung des Sohnes erfolgt, jedoch aus anderen Gründen. Der Chef erklärte, dass er bereits zuvor mit einem Kollegen des Mannes über seine Unzufriedenheit mit dessen Leistungen gesprochen habe. Im Prozess konnte er als Beleg eine E-Mail-Korrespondenz mit seinem Steuerberater vorlegen. Darin war auch von der beabsichtigten Kündigung die Rede. Das Fernbleiben des Mannes sei danach kein entscheidender Grund für die Kündigung gewesen, folgerte das Gericht.
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kad/news.de/dpa