Bafög und Elterngeld: Einkommensersatzleistung? Das müssen Studenten wissen
Erstellt von Dana Kaule
19.08.2024 10.09
Ob wenig oder gar kein Einkommen, wer während des Studiums oder der Ausbildung ein Kind bekommt, hat Anspruch auf Elterngeld. Selbst dann, wenn die Mütter Bafög beziehen.
Elterngeld oder Bafög als Einkommensersatzleistung? Das sollten Sie wissen
Grundsätzlich gilt: Studenten, die Elterngeld beziehen wollen, müssen ihr Studium nicht unterbrechen. Wer sich in Ausbildung befindet, muss weder unterbrechen, noch auf die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden achten.
Anrechnung des Bafög: Das Bafög wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht als Einkommen betrachtet. Andersherum wird das Elterngeld aber bei der Berechnung des Bafög als Einkommen angerechnet: Lediglich der Sockelbetrag von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei. Alles, was an Elterngeld darüber hinaus geht, wird bei der Berechnung des Bafög berücksichtigt und reduziert dieses entsprechend. Deshalb erhalten die meisten Studenten nur den Sockelbetrag.
Partnermonate: Grundsätzlich kann das Elterngeld von zwölf auf 14 Monate verlängert werden, wenn der Vater des Kindes für mindestens zwei Monate die Betreuung des Kindes übernimmt. Bei Studenten gibt es die Partnermonate jedoch nicht. Das Elterngeld wird also nur für zwölf Monate gezahlt - egal ob sie Bafög erhalten oder nicht. Ausnahme: Alleinerziehende erhalten die Zahlung für 14 Monate.
Zahlungsdauer des Elterngeldes: Studierende bekommen das Elterngeld in Höhe von 300 Euro für die Dauer von 12 Monaten. Die Auszahlung kann jedoch auf 24 Monate gestreckt werden. Dann werden monatlich 150 Euro ausgezahlt.
Gut zu wissen: Studenten, die ein Kind haben und Bafög bekommen, können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Studenten mit Bafög, die während des Studiums ein Kind bekommen, erhalten zusätzlich zum Bafög einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro und 85 Euro monatlich für jedes weitere Kind.
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ham/sca/kat/news.de