Verliebt in den Professor: Kein guter Platz für große Gefühle
Von Berit Schmidt
20.08.2009 11.08
Die Studentin Babsi und Professor Hanno Hackmann haben es in dem Buch Campus von Dietrich Schwanitz vorgemacht. Sie haben eine harmlose Affäre - bis er sich entschließt, sich von ihr zu trennen. Da gerät er unter Verdacht, die junge Frau vergewaltigt zu haben. So katastrophal müssen solche Beziehungen nicht immer enden. Dennoch stehen der Liebe zum Professor viele Hürden im Weg.
Studenten blicken oft zum Professor auf. Das macht ihn attraktiv, kann gleichzeitig aber zum Problem werden, wenn es zwischen den beiden funkt. «Grundsätzlich handelt es sich immer um ein sogenanntes Abhängigkeitsverhältnis», sagt Petra Holler, Leiterin der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studentenwerks München.
Rein formal bewegen sich beide daher, auch wenn sie volljährig und erwachsen sind, nicht auf gleicher Augenhöhe. Denn der Professor hat die Aufgabe, Studenten zu bewerten - und hat sie oder ihn damit gewissermaßen in der Hand. Das Ungleichgewicht bestehe aber nicht nur formal, sondern auch im unterschiedlichen Erfahrungshintergrund, erläutert Holler. Während der Professor eine stabile berufliche Existenz hat, seien Studenten oft noch unsicher und auf der Suche, was sie angreifbarer und verletzbarer mache.
«Dieses Ungleichgewicht kann zum Problem werden, wenn die Beziehung auseinanderbricht und Verletzungen und Kränkungen zurückbleiben», warnt Holler. Schwierig ist es, wenn sich die Studentin vom Professor trennt und befürchtet, mit schlechten Noten bestraft zu werden. Und macht der Professor Schluss, könnte die Rache der Studentin in Form von übler Nachrede drohen. Sie könne ihm etwa vorwerfen, er habe sie sexuell belästigt.
Rechtlich müssen Lehrende und Studenten dagegen nicht unbedingt Konsequenz fürchten, wenn sie eine Beziehung eingehen. «Erlaubt ist bekanntlich, was nicht verboten ist», sagt der Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln.
Hat ein Professor eine Beziehung mit einem Studenten, dürfe er diesen allerdings nicht mehr bewerten, betont der Bonner Rechtsanwalt Christian-Dietrich Bracher. Denn ein Professor muss sich den Verdacht der Befangenheit gefallen lassen, wenn er seine Angebetete prüfen soll. Dabei müsse sich der Professor eigenständig der Mitwirkung enthalten. «Geschieht dies nicht, so verletzt er seine dienstlichen Pflichten. Dies kann bei einem verbeamteten Professor zu einem Disziplinarverfahren führen.»
Strafbar kann sich ein Professor machen, wenn er das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt und völlig ohne gegenseitige Zuneigung Sex von einer Studentin oder einem Studenten verlangt - im Gegenzug für gute Noten. So wurde am 19. März ein Augsburger Hochschullehrer wegen Bestechlichkeit zu zehn Monaten Bewährung verurteilt, weil er von einer Studentin Sex für eine bessere Note gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von einem Jahr und damit auch den Verlust des Beamtenstatus gefordert.
iwi/ruk