Lieferengpass bei ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments
Erstellt von Team Datenjournalismus
19.12.2024 10.47
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML.
Lieferengpass beim Medikament ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML: "Erhöhte Nachfrage"
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von neuraxpharm Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 07.11.2024 bis zum 15.01.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML: Die Details zum Arzneimittel
ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Ethosuximid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:
- Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
- Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
- Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat ist ein Arzneimittel zur Behandlung von epileptischen Anfällen (Antiepileptikum).
- Es wird angewendet zur Behandlung von
- pyknoleptischen Absencen sowie komplexen und atypischen Absencen
- myoklonisch- astatischem Petit mal und myoklonischen Anfällen des Jugendlichen (Impulsiv- Petit- mal), wenn andere Arzneimittel nicht wirksam waren und/ oder nicht vertragen wurden.
Medikament | ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML |
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Hersteller | neuraxpharm Arzneimittel GmbH |
PZN | 12504958 |
Wirkstoff | Ethosuximid |
Gültigkeitszeitraum | 07.11.2024 bis 15.01.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Da der Engpass im Fall ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Ampel im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Das oberste Bestreben ist, die Produktion verstärkt nach Europa zurückzuverlagern. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 14.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de