Lieferengpass bei POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE: Darum ist das Medikament aktuell knapp
Erstellt von Team Datenjournalismus
10.09.2024 11.54
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE.
Probleme in der Produktion bei POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von URSAPHARM Arzneimittel GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 22.08.2024 bis zum 22.10.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.
POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE: Die Details zum Medikament
POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Chloramphenicol von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Keratitis, nicht näher bezeichnet
- Sonstige Konjunktivitis
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist eine antibakteriell wirkende Augensalbe.
- Sie wird zur Behandlung von schweren Bindehaut- und Hornhautinfektionen mit Chloramphenicol-empfindlichen Erregern angewendet, wenn risikoärmere Arzneimittel unwirksam sind oder nicht angewendet werden können. Die Augensalbe ist zur Anwendung bei Erwachsenen und Kindern geeignet. Die lokale Anwendung am Auge erfordert eine sorgfältige Indikationsstellung und sollte so kurz wie möglich und nur in Ausnahmefällen länger als 2 Wochen erfolgen.
Medikament | POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE |
---|---|
Hersteller | URSAPHARM Arzneimittel GmbH |
PZN | 04421508 |
Wirkstoff | Chloramphenicol |
Gültigkeitszeitraum | 22.08.2024 bis 22.10.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Da der Engpass im Fall POSIFENICOL® C 1% AUGENSALBE möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 22.08.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de