Lieferengpass bei METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN: Nach wie vor ist auch dieses Arzneimittel von der Knappheit betroffen
Erstellt von Team Datenjournalismus
10.12.2024 10.45
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN.
Details zum Lieferengpass beim Medikament METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von 1 A Pharma GmbH (D) für den Zeitraum vom 23.05.2024 bis zum 18.12.2024 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall muss beachtet werden: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN: Die Details zum Medikament
Bei METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Metoprololsuccinat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Metoprololsuccinat, der Wirkstoff des Präparats, blockiert bestimmte Beta-Rezeptoren im Körper, vorrangig am Herzen (selektiver Beta-Rezeptoren-Blocker).
- Das Arzneimittel wird angewendet
- bei stabiler chronischer gering bis mäßig ausgeprägter Herzmuskelschwäche mit eingeschränkter linksventrikulärer Funktion (linksventrikuläre Auswurfrate kleiner/gleich 40%). Es wird zusätzlich zur üblichen Standardtherapie mit Angiotensin-Conversions-Enzym-(ACE)-Hemmern und harntreibenden Arzneimitteln und bei Bedarf mit Herzglykosiden angewendet.
- Kinder und Jugendliche von 6 - 18 Jahren
- zur Behandlung von Bluthochdruck (Hypertonie)
Medikament | METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN |
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Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
PZN | 17572580 |
Wirkstoff | Metoprololsuccinat (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 23.05.2024 bis 18.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Da der Engpass im Fall METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Die darin formulierte Zielsetzung ist die Rückverlagerung der Produktion nach Europa. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de