Lieferengpass bei ALFASON® CREME: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments
Erstellt von Team Datenjournalismus
28.11.2024 10.45
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für ALFASON® CREME.
Details zum Lieferengpass beim Medikament ALFASON® CREME
Die Lieferengpassmeldung für das Medikament der Firma Cheplapharm Arzneimittel GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 30.06.2024 bis zum 06.12.2024. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ALFASON® CREME wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für ALFASON® CREME teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
ALFASON® CREME: Die Details zum Arzneimittel
Bei ALFASON® CREME handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Hydrocortison-17-butanoat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Sonstiges atopisches [endogenes] Ekzem
- Toxische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
- Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
- Atopisches [endogenes] Ekzem, nicht näher bezeichnet
- Psoriasis, nicht näher bezeichnet
- Allergische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
- Dermatitis, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist ein Präparat zur Behandlung von entzündlichen Hauterkrankungen.
- Es wird angewendet zur Behandlung von Hauterkrankungen, die auf eine Therapie mit mittelstark bis stark wirksamen äußerlichen Kortikoiden ansprechen und aufgrund ihrer Ausprägung dafür geeignet sind. Hierzu gehören z. B. akute bis subakute Formen des allergischen oder irritativtoxischen Ekzems sowie des atopischen Ekzems (Neurodermitis) und akute bis subakute Läsionen der Psoriasis vulgaris (Schuppenflechte) an sichtbaren Körperstellen.
Medikament | ALFASON® CREME |
---|---|
Hersteller | Cheplapharm Arzneimittel GmbH |
PZN | 02094761 |
Wirkstoff | Hydrocortison-17-butanoat |
Gültigkeitszeitraum | 30.06.2024 bis 06.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Auch interessant:
Lieferengpass bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 50 MG: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
Lieferengpass bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 300 MG: Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall ALFASON® CREME ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.08.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de