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Lieferengpass bei ALFASON® CREME: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch ALFASON® CREME ist aktuell betroffen.

Lieferengpass beim Medikament ALFASON® CREME: "Erhöhte Nachfrage"

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Cheplapharm Arzneimittel GmbH und ist für den Zeitraum vom 30.06.2024 bis zum 06.12.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ALFASON® CREME wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für ALFASON® CREME teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

ALFASON® CREME: Die Details zum Arzneimittel

ALFASON® CREME ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Hydrocortison-17-butanoat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Allergische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • Dermatitis, nicht näher bezeichnet
  • Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
  • Psoriasis, nicht näher bezeichnet
  • Atopisches [endogenes] Ekzem, nicht näher bezeichnet
  • Sonstiges atopisches [endogenes] Ekzem
  • Toxische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel ist ein Präparat zur Behandlung von entzündlichen Hauterkrankungen.
  • Es wird angewendet zur Behandlung von Hauterkrankungen, die auf eine Therapie mit mittelstark bis stark wirksamen äußerlichen Kortikoiden ansprechen und aufgrund ihrer Ausprägung dafür geeignet sind. Hierzu gehören z. B. akute bis subakute Formen des allergischen oder irritativtoxischen Ekzems sowie des atopischen Ekzems (Neurodermitis) und akute bis subakute Läsionen der Psoriasis vulgaris (Schuppenflechte) an sichtbaren Körperstellen.
MedikamentALFASON® CREME
HerstellerCheplapharm Arzneimittel GmbH
PZN02094761
WirkstoffHydrocortison-17-butanoat
Gültigkeitszeitraum30.06.2024 bis 06.12.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Es ist unklar, ob im Fall ALFASON® CREME der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.08.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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