Gesundheit

Lieferengpass bei VOLON®A TINKTUR N: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch VOLON®A TINKTUR N.

Details zum Lieferengpass beim Medikament VOLON®A TINKTUR N

Für das Medikament des Pharmazeuten Dermapharm AG (D) ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 19.06.2024 bis zum 21.07.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für VOLON®A TINKTUR N wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.

VOLON®A TINKTUR N: Die Details zum Arzneimittel

Bei VOLON®A TINKTUR N handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Salicylsäure und Triamcinolonacetonid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:

  • Dermatitis, nicht näher bezeichnet
  • Allergische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
  • Seborrhoisches Ekzem, nicht näher bezeichnet
  • Nicht näher bezeichnete Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • Toxische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • Atopisches [endogenes] Ekzem, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel ist ein Kombinationsarzneimittel mit den Wirkstoffen Triamcinolonacetonid (Glukokortikoid) und Salicylsäure (Keratolytikum).
  • Es ist geeignet zur Behandlung von:
    • Entzündlichen Hauterkrankungen, insbesondere im behaarten Bereich, wie:
      • subakute und chronische Ekzeme, besonders wenn diese mit Schuppen- und Krustenbildung einhergehen (z.B. Neurodermitis, irritatives und/oder allergisches Kontaktekzem, seborrhoisches Ekzem)
      • Schuppenflechte.
MedikamentVOLON®A TINKTUR N
HerstellerDermapharm Aktiengesellschaft
PZN06630794
WirkstoffeSalicylsäure und Triamcinolonacetonid
Gültigkeitszeitraum19.06.2024 bis 21.07.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Verfügbarkeit und Ausblick

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall VOLON®A TINKTUR N unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 26.06.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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