Lieferengpass bei APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Arzneimittels
Erstellt von Team Datenjournalismus
28.11.2024 10.49
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS.
Details zum Lieferengpass beim Medikament APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Cheplapharm Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 15.04.2024 bis zum 30.11.2024 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Es wird ausdrücklich davon abgeraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS: Die Details zum Arzneimittel
Bei APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:
- Nichtallergisches Asthma bronchiale
- Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
Medikament | APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS |
---|---|
Hersteller | JensonR+ (Ireland) Limited |
PZN | 00246267 |
Wirkstoff | Salbutamolsulfat |
Gültigkeitszeitraum | 15.04.2024 bis 30.11.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall APSOMOL® N 0,12 MG/SPRÜHSTOSS unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Die darin formulierte Zielsetzung ist die Rückverlagerung der Produktion nach Europa. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 06.09.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de