Lieferengpass bei CYMEVEN® I.V.: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
Erstellt von Saskia Thieme
02.07.2024 11.46
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch CYMEVEN® I.V. ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei CYMEVEN® I.V.
Für das Medikament vom Hersteller Cheplapharm Arzneimittel GmbH erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 15.07.2024. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb bedenklich, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Als Alternativpräparat für CYMEVEN® I.V. wird jedoch vom Bundesinstitut Ganciclovir Accord 500 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall muss beachtet werden: Es wird ausdrücklich davon abgeraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Technische Probleme beim Bulk Hersteller".
CYMEVEN® I.V.: Die Details zum Medikament
Bei CYMEVEN® I.V. handelt es sich um ein verschreibungpflichtiges Arzeimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Ganciclovir-Natrium von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:
- Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation, nicht näher bezeichnet
- Zytomegalie, nicht näher bezeichnet
- Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
Medikament | CYMEVEN® I.V. |
---|---|
Hersteller | Cheplapharm Arzneimittel GmbH |
PZN | 03851388 |
Wirkstoff | Ganciclovir-Natrium |
Gültigkeitszeitraum | 21.05.2024 bis 15.07.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | Ganciclovir Accord 500 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CYMEVEN® I.V. ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 13.06.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
ths/roj/news.de