Gesundheit

Lieferengpass bei ROXI ARISTO® 150 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch ROXI ARISTO® 150 MG.

Probleme in der Produktion bei ROXI ARISTO® 150 MG

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Aristo Pharma GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 30.01.2024 bis zum 30.12.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ROXI ARISTO® 150 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist dringend davon abzuraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Kapaztiätsprobleme".

ROXI ARISTO® 150 MG: Die Details zum Arzneimittel

ROXI ARISTO® 150 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Roxithromycin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Legionellose mit Pneumonie
  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
  • Chlamydieninfektion des Urogenitaltraktes, nicht näher bezeichnet
  • Keuchhusten, nicht näher bezeichnet
  • Infektionen durch Chlamydia psittaci
  • Erysipel [Wundrose]
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
MedikamentROXI ARISTO® 150 MG
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN09339556
WirkstoffRoxithromycin
Gültigkeitszeitraum30.01.2024 bis 30.12.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Ob es im Fall ROXI ARISTO® 150 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 31.01.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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