Lieferengpass bei LAMOTRIGIN ACIS® 100MG: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?
Erstellt von Team Datenjournalismus
25.07.2024 11.46
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für LAMOTRIGIN ACIS® 100MG.
Lieferengpass beim Medikament LAMOTRIGIN ACIS® 100MG: "Unzureichende Produktionskapazitäten"
Die Meldung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma acis Arzneimittel GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 20.06.2024 bis zum 09.08.2024. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für LAMOTRIGIN ACIS® 100MG wird jedoch vom Bundesinstitut Lamotrigin acis 100 mg Tabletten vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Unzweifelhaft ist aber: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
LAMOTRIGIN ACIS® 100MG: Die Details zum Arzneimittel
LAMOTRIGIN ACIS® 100MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Lamotrigin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
- Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
- Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
- Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet
- Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
Medikament | LAMOTRIGIN ACIS® 100MG |
---|---|
Hersteller | acis Arzneimittel GmbH |
PZN | 04051879 |
Wirkstoff | Lamotrigin |
Gültigkeitszeitraum | 20.06.2024 bis 09.08.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Lamotrigin acis 100 mg Tabletten |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Ob es im Fall LAMOTRIGIN ACIS® 100MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 26.06.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de