Lieferengpass bei BYETTA® 5 ΜG I.E.: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments
16.12.2023 08.20
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch BYETTA® 5 ΜG I.E. ist aktuell betroffen.
Ursachen für Lieferprobleme bei BYETTA® 5 ΜG I.E.
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von AstraZeneca GmbH, im Zeitraum vom 06.12.2023 bis zum 28.02.2024 gültig. Delikat ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für BYETTA® 5 ΜG I.E. wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für BYETTA® 5 ΜG I.E. teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
BYETTA® 5 ΜG I.E.: Die Details zum Arzneimittel
Bei Byetta® 5 µg I.E. handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Exenatid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:
- Diabetes mellitus, Typ 2: Ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht
Medikament | BYETTA® 5 ΜG I.E. |
---|---|
Hersteller | AstraZeneca AB |
PZN | 00837270 |
Wirkstoff | Exenatid |
Gültigkeitszeitraum | 06.12.2023 bis 28.02.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Verfügbarkeit und Ausblick
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall BYETTA® 5 ΜG I.E. unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Ampel im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Die darin formulierte Zielsetzung ist die Rückverlagerung der Produktion nach Europa. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Unsere Meldungen zu den Lieferengpässen werden von unseren Redakteuren produziert und regelmäßig mit neuen Recherchen angereichert. Die damit verbundenen aktuellen Daten im Artikel werden dabei durch uns vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingepflegt, was automatisiert geschieht, um möglichst aktuelle Angaben machen zu können (zuletzt am 12.12.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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