Lieferengpass bei BACLOFEN-NEURAXPHARM® 10 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
03.02.2024 10.45
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch BACLOFEN-NEURAXPHARM® 10 MG ist aktuell betroffen.
Lieferprobleme beim Medikament BACLOFEN-NEURAXPHARM® 10 MG: Das sind die Details
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von neuraxpharm Arzneimittel GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 14.09.2023 bis zum 16.02.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BACLOFEN-NEURAXPHARM® 10 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für BACLOFEN-NEURAXPHARM® 10 MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
BACLOFEN-NEURAXPHARM® 10 MG: Die Details zum Arzneimittel
Baclofen-neuraxpharm® 10 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Baclofen von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Sonstige näher bezeichnete degenerative Krankheiten des Nervensystems
- Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet
- Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis, nicht näher bezeichnet
- Spastische diplegische Zerebralparese
- Myelitis transversa acuta bei demyelinisierender Krankheit des Zentralnervensystems
- Motoneuron-Krankheit
- Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat enthält den Wirkstoff Baclofen. Es ist ein Arzneimittel gegen erhöhte Muskelspannung (Myotonolytikum).
- Ihr Arzt hat Ihnen oder Ihrem Kind dieses Arzneimittel zur Behandlung Ihrer bzw. seiner Erkrankung verordnet.
- Das Präparat wird angewendet zur Reduzierung und Linderung einer erhöhten Muskelspannung (Spastizität), die bei verschiedenen Erkrankungen wie Zerebralparese, Multiple Sklerose, zerebrovaskulären Ereignissen, Rückenmarkserkrankungen und anderen Erkrankungen des zentralen Nervensystems auftritt.
Medikament | BACLOFEN-NEURAXPHARM® 10 MG |
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Hersteller | neuraxpharm Arzneimittel GmbH |
PZN | 09228609 |
Wirkstoff | Baclofen |
Gültigkeitszeitraum | 14.09.2023 bis 16.02.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Es ist unklar, ob im Fall BACLOFEN-NEURAXPHARM® 10 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 02.02.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de